Demoplakate auf einem Lastenrad: "Verkehrswende statt Weltende!"
Zettel auf einem Autofenster: "Heute mal Radfahren?"

Fahrräder für Dienstreisen

 

Nutzen Sie ein Fahrrad für Ihre Dienstreisen? Die Nutzung eines Fahrrads für dienstliche Wege vermeidet nicht nur CO₂‑Emissionen und Luftschadstoffe. Jede Fahrt mit dem Fahrrad ist auch eine Gelegenheit, sich zu bewegen, Gemeindemitgliedern zu begegnen und Stadt und Natur besser kennenzulernen.

 

Wussten Sie schon, dass Sie eine Wegstreckenentschädigung auch für dienstliche Fahrten mit dem Fahrrad erhalten können? Gemäß Reisekostverordnung der Lippischen Landeskirche und dem NRW-Landesreisekostengesetz erhalten Sie 0,23€ pro km für dienstliche Fahrradfahrten. Denken Sie daran, bevor Sie Ihre nächste Dienstreise antreten.

Stadtradeln

 

Wir waren 2026 dabei! 

 

Stadtradeln ist einmal im Jahr die Gelegenheit, gemeinsam mit einer Kommune so viele Fahrradkilometer wie möglich innerhalb von 21 Tagen zu sammeln. Stadtradeln ist einerseits eine schöne Möglichkeit, sich mehr zu bewegen und gibt Ihnen andererseits die Gelegenheit, mit der App „RADar!“ Gefahrenstellen, Schäden an Radwegen, oder sonstige Infos direkt an die kommunale Verwaltung zu melden.

So können wir gemeinsam unser Umfeld verbessern!

 

Das Stadtradeln fand in ganz Lippe vom 17.05.26 bis 06.06.26 statt. Unsere Statistiken im diesem Zeitraum sehen Sie links. 

 

Wir freuen uns schon auf 2027!

Anschaffungsangebote

Sollen Sie Fragen zu diesen Angeboten haben, kontaktieren Sie uns gern unter klimaschutz@lippische-landeskirche.de
 

Eine Frau such durch Büromappen

Darlehn durch die KFZVO

Die Kraftfahrzeugverordnung (KFZVO)regelt dienstliche Reisen für die Landeskirche und ihre Kirchengemeinden. Sie umfasst unter anderem die Nutzung privater Fahrzeuge, Wegstreckenentschädigungen sowie die Meldung von Unfällen. Darüber hinaus regelt die KFZVO die Gewährung von Darlehen für die Anschaffung privater Fahrzeuge, die zumindest teilweise dienstlich genutzt werden.

Das Klimaschutzteam hat die KFZVO im Jahr 2026 erfolgreich aktualisiert. Das Darlehen kann nun auch für die Anschaffung von Fahrrädern genutzt werden.

 

Sie möchten ein neues Fahrrad kaufen? Wenn Sie damit mindestens 100 km pro Jahr dienstlich unterwegs sind, können Sie ein Darlehen in Höhe von 1.000,00 € erhalten. Bei einer jährlichen dienstlichen Fahrleistung von mehr als 250 km sind sogar bis zu 2.000,00 € möglich!

 

Fragen? Klimaschutz@lippische-landeskirche.de 

Fahrrad-Leasing

Seit 2018 bietet die Lippische Landeskirche ein Leasingprogramm für Mitarbeitende an, die gern ein privates Fahrrad anschaffen möchten. Leasing ist nicht neu und im Pkw‑Bereich bereits weit verbreitet. Man „mietet“ ein Fahrzeug gegen eine monatliche Gebühr und kann es am Ende der Laufzeit entweder zurückgeben oder durch Zahlung des Restwerts übernehmen. Je nach Einkommen lassen sich dabei in der Regel auch Steuern sparen.

 

Thomas Fritzensmeier arbeitet außerhalb der Fachstelle Klimaschutz, ist jedoch für dieses Angebot zuständig.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, steht er Ihnen unter thomas.fritzensmeier@lippische-landeskirche.de gern zur Verfügung.

Lastenrad mit großen Transportbox

Lastenradrabatt 

Überlegt Ihre Kirchengemeinde bereits, ein Lastenrad anzuschaffen?

Lastenräder sind im Durchschnitt deutlich günstiger als andere Lastenfahrzeuge und können in der Regel die gleichen Aufgaben übernehmen.

 

Das Klimaschutzteam arbeitet mit "Kirchenkutsche" zusammen, um Ihnen 10 % Rabatt auf den Kauf eines Lastenrads für Ihre Gemeinde anbieten zu können.

 

Je nach Aufbau lässt sich ein Lastenrad für vielfältige Zwecke einsetzen – zum Beispiel als Container, Transportbox, Infostand, mobiler Kaffeestand für Veranstaltungen oder sogar als Rikscha.

 

Weiteren Informationen und Bestellungsvorgang finden Sie hier.