Schritt 1

Fachliche Beratung

Unsere Fachleute im Klimaschutzteam beraten Sie gern und können Ihre erste Fragen antworten.

Schritt 2

Gutachten und Sanierungsfahrplan

Als Grundlage für eine Sanierungsplanung müssen ihre Gebäude untersucht und bewertet werden

Schritt 3

Förderung sichern

Öffentliche und landeskirchliche Förderung als Unterstützung zur Finanzierung ihrer Sanierungsmaßnahmen

Schritt 4

Planung und Ausführung

Sie können jetzt die richtige Baumaßnahmen in dem richtigen Gebäude mit dem richtigen Geld einstetzen

Schritt 1 - Fachliche Beratung

 

Schritt 2 - Ein Gutachten erstellen

Nach der in Schritt 1 beschriebenen Bestandsaufnahme durch die Fachstelle Klimaschutz ist als nächster Schritt in der Regel ein Energiegutachten erforderlich. Ein Energiegutachten muss von einem/einer unabhängigen Energieberater/in erstellt werden und ist u. A. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln. Das Gutachten bewertet das untersuchte Gebäude in energetischer Hinsicht, gibt bei Bedarf Empfehlungen zu schrittweisen Sanierungsmöglichkeiten und dokumentiert die möglichen Einsparpotentiale.

 

Die Energieberatung muss von der betreffenden Kirchengemeinde beauftragt werden. Die Kosten für den Beratungsprozess sind öffentlich und landeskirchlich förderfähig. Einzelheiten dazu sind in Schritt 3 – Förderung – näher beschrieben.

Wir helfen bei der Suche und der Auswahl eines/einer geeigneten Energieberaters/-beraterin und begleiten den Beratungsprozess fachlich.

Schritt 3 - Förderung sichern

Für Sanierungsmaßnahmen gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten durch Bund, Länder, Kommunen oder Stiftungen. Welche Programme infrage kommen, hängt stark vom jeweiligen Projekt ab – etwa von Gebäudeart, Umfang der Maßnahmen oder dem Träger. Deshalb lohnt es sich, Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen und gezielt auszuwählen.

 

Frau Syrowatka im Klimaschutzteam unterstützt dabei, passende Förderprogramme zu identifizieren, Voraussetzungen zu klären und eine sinnvolle Förderstrategie für das jeweilige Vorhaben zu entwickeln. So können verfügbare Zuschüsse und Fördermittel optimal genutzt und Sanierungsprojekte finanziell besser abgesichert werden.

Schritt 4 - Planung und Ausführung

Ist der Sanierungsfahrplan erstellt und sind die Fördermöglichkeiten geklärt, kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Voraussetzung für die Ausführung ist eine entsprechende Ausführungsplanung, die die Handlungsanweisung für die ausführenden Firmen darstellt. Für die Ausführungsplanung müssen die jeweiligen Fachplanungsbüros beauftragt werden (z. B. Architektur- oder Ingenieurbüros). Neben der Planung übernehmen die Planungsbüros auch die Handwerker-Ausschreibungen und die Abwicklung der Baumaßnahme bzw. die Bauleitung.

 

Wir helfen ihnen bei Bedarf, geeignete Fachplaner und Handwerker zu finden und unterstützen die Kirchengemeinden während der gesamten Bauphase.