Schritt 1
Fachliche Beratung
Unsere Fachleute im Klimaschutzteam beraten Sie gern und beantworten Ihre ersten Fragen.
Schritt 2
Gutachten und Sanierungsfahrplan
Als Grundlage für eine Sanierungsplanung müssen ihre Gebäude untersucht und bewertet werden
Schritt 3
Förderung sichern
Öffentliche und landeskirchliche Förderung als Unterstützung zur Finanzierung ihrer Sanierungsmaßnahmen
Schritt 4
Planung und Ausführung
Sie können jetzt die richtige Baumaßnahmen in dem richtigen Gebäude mit dem richtigen Geld einstetzen
Schritt 1 - Fachliche Beratung
Unser Beratungsangebot umfasst alle Themen rund um die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Eine Beratung kann Einzelmaßnahmen betreffen, oder im Zusammenhang mit einer umfassenden Gesamtsanierung stattfinden. Dabei können nicht nur erste Aussagen zu möglichen Sanierungsstrategien und Zielen gemacht werden, sondern auch die Planungs- und Projektabläufe erklärt.
Die Beratung umfasst die notwendigen Ortstermine zur Bestandsaufnahme, die Erstprüfung der Gebäudesubstanz und, wenn erforderlich, eine Energie-Verbrauchsanalyse. Wir stellen bei Bedarf die Kontakte zu Behörden, Fachingenieuren und den ausführenden Firmen her.
Die Beratung soll die Kirchengemeinden in die Lage versetzen, im Vorfeld eines Projektes die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Bei Bedarf stehen wir auch während des Projektverlaufs mit Rat und Tat zur Seite.
Schritt 2 - Gutachten/Sanierungsfahrplan
Nach der in Schritt 1 beschriebenen Bestandsaufnahme durch die Fachstelle Klimaschutz ist als nächster Schritt in der Regel ein Energiegutachten erforderlich. Ein Energiegutachten muss von einem/einer unabhängigen Energieberater/in erstellt werden und ist u. A. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln. Das Gutachten bewertet das untersuchte Gebäude in energetischer Hinsicht, gibt bei Bedarf Empfehlungen zu schrittweisen Sanierungsmöglichkeiten und dokumentiert die möglichen Einsparpotentiale.
Wir helfen bei der Suche und der Auswahl eines/einer geeigneten Energieberaters/-beraterin und begleiten den Beratungsprozess fachlich. Die Energieberatung muss von der betreffenden Kirchengemeinde beauftragt werden. Die Kosten für den Beratungsprozess sind öffentlich und landeskirchlich förderfähig. Einzelheiten dazu sind in Schritt 3 – Förderung – näher beschrieben.
Schritt 3 - Förderung sichern
Für Sanierungsmaßnahmen gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten durch Bund, Länder, Kommunen oder Stiftungen. Welche Programme infrage kommen, hängt stark vom jeweiligen Projekt ab – etwa von Gebäudeart, Umfang der Maßnahmen oder dem Träger. Deshalb lohnt es sich, Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen und gezielt auszuwählen.
Das Klimaschutzteam unterstützt dabei, passende Förderprogramme zu identifizieren, Voraussetzungen zu klären und eine sinnvolle Förderstrategie für das jeweilige Vorhaben zu entwickeln. So können verfügbare Zuschüsse und Fördermittel optimal genutzt und Sanierungsprojekte finanziell besser abgesichert werden.
Schritt 4 - Planung und Ausführung
Ist der Sanierungsfahrplan erstellt und die Fördermöglichkeiten geklärt, kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Voraussetzung für die Ausführung ist eine entsprechende Ausführungsplanung, die die Handlungsanweisung für die ausführenden Firmen darstellt. Für die Ausführungsplanung müssen die jeweiligen Fachplanungsbüros beauftragt werden (z. B. Architektur- oder Ingenieurbüros). Neben der Planung übernehmen die Planungsbüros auch die Handwerker-Ausschreibungen und die Abwicklung der Baumaßnahme bzw. die Bauleitung.
Wir helfen ihnen bei Bedarf, geeignete Fachplaner und Handwerker zu finden und unterstützen die Kirchengemeinden während der gesamten Bauphase bis zur Fertigstellung.