Geld für dienstliches Fahrradfahren?

Geld für dienstliches Fahrradfahren?

Geld für dienstliches Fahrradfahren?

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Geld für dienstliches Fahrradfahren?

Die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen der Kirche sind viel unterwegs. Sie führen Beratungsgespräche, organisieren und betreuen Veranstaltungen, engagieren sich vor Ort und vieles mehr. Oft werden die dazu notwendigen Wege mit dem eigenen Auto zurückgelegt, und der Autobesitzer wird mit der entsprechenden Pendlerpauschale entschädigt.
Diese Praxis ist allgemein bekannt, aber wussten Sie, dass es solche Erstattungen ebenfalls für dienstliche Fahrradfahrten gibt? Gemäß der Reisekostenverordnung folgen die Lippische Landeskirche und ihre Kirchengemeinden in diesem Bereich dem Landesreisekostengesetz des Landes NRW. Das bedeutet: 0,35 € pro Kilometer für dienstliche Autofahrten und 0,23 € pro Kilometer für Fahrten mit dem Fahrrad. Es lohnt sich also, mit dem Fahrrad unterwegs zu sein.

Für die Sonderfälle, in denen ein Auto notwendig ist, ist die sozialste und umweltfreundlichste Lösung klar: eine Fahrgemeinschaft. Auch hier gibt es Vorteile, denn man erhält zusätzlich 0,05 € pro mitfahrender Person und pro Kilometer.

Deshalb bitten wir sie zu überlegen, vielleicht öfter mal mit dem Rad zu fahren! Es lohnt sich nicht nur für die Umwelt und ihre Gesundheit, sondern auch für ihren Geldbeutel.


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