Mehr Geld durch neuen Beschluss zur iSFP-Förderung

Die Lippische Landeskirche erhöht die Förderung für 2025 auf 50% (max. 4.000€). Zusammen mit der Förderung des Bundes wird ein iSFP mit bis zu 8.000€ gefördert.

 

ACHTUNG:
Die Förderung der Landeskirche gilt nur für die ersten 25 eingereichten Anträge!

Antrag jetzt einreichen Download Info-Sheet

Kitas energetisch sanieren

EFRE für Kita-Gebäude

Durch die geänderten Förderrichtlinien fallen nun Kita-Gebäude aus dieser Förderung heraus.

 

Gemeinden im Besitz von KiTa-Gebäuden können aber Fördermittel für eine energetische Sanierung (EFRE) beim Land NRW beantragen.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

01

Gebäude auswählen

Ein Nichtwohngebäude pro Gemeinde (ausgenommen Sakralgebäude (Kirchen) und Kita-Gebäude) im Besitz von Gemeinden wird gefördert.

02

Energieberatung buchen

Im bundesweiten Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren findest du geeigente Expert:innen für die Energieberatung deines Gebäudes:

Energie Effizienz Expert:innen finden

03

Förderanträge stellen

Der bewilligte Bundeszuschuss dient als Nachweis für den Förderantrag bei der Lippischen Landeskirche. Weitere Infos zum Förderantrag beim Bund findest du hier:

Infos zum Bundeszuschuss

Was ist der iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist eine auf deine Kirchengemeinde zugeschnittene Strategie, um euer Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Ein:e Energieberater:in legt diese Strategie gemeinsam mit dir fest. Diese Sanierungsschritte sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsaktivitäten ökonomisch und energetisch optimiert sind.

 

Inhalte des iSFP

Der Fahrplan beschreibt, welche Maßnahmen für das Gebäude anstehen, welches Einsparpotenzial diese haben und wie du mit einer Kombination von Maßnahmen bestmöglich Energie einsparst.

 

Gleichzeitig erhälst du eine Einschätzung, welche finanziellen Investitionen notwendig sind und mit welchen Fördermitteln du zum Zeitpunkt der Erstellung des iSFP rechnen können. Daraus ergibt sich deine jährliche Kostenbelastung. Zudem erfährst du zu jeder Sanierungsaktion, wie du erneuerbare Energien einsetzen und wie viel Treibhausgase (THG) du damit einsparen kannst. Die effizientesten Maßnahmen stehen an vorderster Stelle.

Geltungsdauer: Rückwirkend 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025.

Förderung der Landeskirche gilt nur für die ersten 25 eingereichten Anträge!

Förderanträge stellen

Download Info-Sheet iSFP als PDF Download Vorraussetzungen und Vorgehen als PDF Download Tabelle für Nutzungskonzept

Checkliste: Förderantrag bei der Lippischen Landeskirche

  • Nutzungskonzept für Gebäude (bestenfalls in Tabelle der Fachstelle für Klimaschutz)

  • Kopie des fertigen Beratungsberichtes

  • Nachweis der Auszahlung des Bundeszuschusses für die geförderte Energieberatung aus der Richtlinie EBN

Vorraussetzungen und Vorgehen

  1. Beauftragt eine Kirchengemeinde eine Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599, die nach 6.2.2 der Richtlinie EBN gefördert wird, können weitere 50% der Kosten zur Erstellung eines iSFPs (max. 4.000€/Gebäude) unter den nachfolgenden Bedingungen von der Fachstelle Klimaschutz an die Kirchengemeinde ausgezahlt werden. Je Gemeinde kann die Auszahlung für ein Gebäude beantragt werden. Es muss sich um ein Gebäude handeln, das langfristig im Bestand der Gemeinde verbleiben soll und von der Gemeinde selbst genutzt wird.

  2. Die Gemeinde erstellt ein Nutzungskonzept. Im Regelfall in der von der Fachstelle Klimaschutz zur Verfügung gestellten Tabelle. Ausnahmen können zugelassen werden.

  3. Die Gemeinde teilt dem Energieeffizienzexperten die Reduzierungsziele aus § 3 KlSchG der Landeskirche im Rahmen der Beauftragung als Zielwert für den angestrebten Standard nach Durchführung einer umfassenden Sanierung mit.

  4. Dies gilt auch als erfüllt, wenn die Gemeinde dem Effizienzexperten als Ziel den bundesgeförderten Standard BEG-Effizienzgebäude 40 bzw. KfW-Effizienzgebäude 40 vorgibt.

  5. Um das Verfahren für die Kirchengemeinden möglichst praktikabel und einfach zu gestalten übernimmt die Landeskirche als Grundlage sämtliche Anforderungen aus dem Bundesförderprogramm Richtlinie EBN.

  6. Die Gemeinde reicht der Fachstelle Klimaschutz im Landeskirchenamt eine Kopie des fertigen Beratungsberichtes und den Nachweis der Auszahlung des Bundeszuschusses für die geförderte Energieberatung aus der Richtlinie EBN ein.

  7. Daraufhin zahlt die Landeskirche Mittel in Höhe von 50% der Kosten (max. 4.000€/Gebäude) an die Kirchengemeinde aus dem einprozentigen Vorwegabzug gemäß Klimaschutzgesetz aus. Bei den ausgezahlten Mitteln handelt es sich um Eigenmittel der Kirchengemeinden, die von der Landeskirche stellvertretend für die zweckbestimmte Verwendung Klimaschutz verwaltet werden.

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Wir versuchen dir bestmöglich zu helfen.

 

Wir freuen uns, wenn wir dich unterstützen können und bitten um Geduld, wenn wir nicht alles gleichzeitig bearbeiten können.

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