Mehr Geld durch neuen Beschluss zur iSFP-Förderung
Die Lippische Landeskirche erhöht die Förderung für 2025 auf 50% (max. 4.000€). Zusammen mit der Förderung des Bundes wird ein iSFP mit bis zu 8.000€ gefördert.
ACHTUNG:
Die Förderung der Landeskirche gilt nur für die ersten 25 eingereichten Anträge!
Kitas energetisch sanieren
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
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Ein Nichtwohngebäude pro Gemeinde (ausgenommen Sakralgebäude (Kirchen) und Kita-Gebäude) im Besitz von Gemeinden wird gefördert.
Was ist der iSFP?
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist eine auf deine Kirchengemeinde zugeschnittene Strategie, um euer Gebäude Schritt für Schritt zu sanieren. Ein:e Energieberater:in legt diese Strategie gemeinsam mit dir fest. Diese Sanierungsschritte sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass Ihre Umbau- und Modernisierungsaktivitäten ökonomisch und energetisch optimiert sind.
Inhalte des iSFP
Der Fahrplan beschreibt, welche Maßnahmen für das Gebäude anstehen, welches Einsparpotenzial diese haben und wie du mit einer Kombination von Maßnahmen bestmöglich Energie einsparst.
Gleichzeitig erhälst du eine Einschätzung, welche finanziellen Investitionen notwendig sind und mit welchen Fördermitteln du zum Zeitpunkt der Erstellung des iSFP rechnen können. Daraus ergibt sich deine jährliche Kostenbelastung. Zudem erfährst du zu jeder Sanierungsaktion, wie du erneuerbare Energien einsetzen und wie viel Treibhausgase (THG) du damit einsparen kannst. Die effizientesten Maßnahmen stehen an vorderster Stelle.
Checkliste: Förderantrag bei der Lippischen Landeskirche
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Nutzungskonzept für Gebäude (bestenfalls in Tabelle der Fachstelle für Klimaschutz)
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Kopie des fertigen Beratungsberichtes
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Nachweis der Auszahlung des Bundeszuschusses für die geförderte Energieberatung aus der Richtlinie EBN
Vorraussetzungen und Vorgehen
- Beauftragt eine Kirchengemeinde eine Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599, die nach 6.2.2 der Richtlinie EBN gefördert wird, können weitere 50% der Kosten zur Erstellung eines iSFPs (max. 4.000€/Gebäude) unter den nachfolgenden Bedingungen von der Fachstelle Klimaschutz an die Kirchengemeinde ausgezahlt werden. Je Gemeinde kann die Auszahlung für ein Gebäude beantragt werden. Es muss sich um ein Gebäude handeln, das langfristig im Bestand der Gemeinde verbleiben soll und von der Gemeinde selbst genutzt wird.
- Die Gemeinde erstellt ein Nutzungskonzept. Im Regelfall in der von der Fachstelle Klimaschutz zur Verfügung gestellten Tabelle. Ausnahmen können zugelassen werden.
- Die Gemeinde teilt dem Energieeffizienzexperten die Reduzierungsziele aus § 3 KlSchG der Landeskirche im Rahmen der Beauftragung als Zielwert für den angestrebten Standard nach Durchführung einer umfassenden Sanierung mit.
- Dies gilt auch als erfüllt, wenn die Gemeinde dem Effizienzexperten als Ziel den bundesgeförderten Standard BEG-Effizienzgebäude 40 bzw. KfW-Effizienzgebäude 40 vorgibt.
- Um das Verfahren für die Kirchengemeinden möglichst praktikabel und einfach zu gestalten übernimmt die Landeskirche als Grundlage sämtliche Anforderungen aus dem Bundesförderprogramm Richtlinie EBN.
- Die Gemeinde reicht der Fachstelle Klimaschutz im Landeskirchenamt eine Kopie des fertigen Beratungsberichtes und den Nachweis der Auszahlung des Bundeszuschusses für die geförderte Energieberatung aus der Richtlinie EBN ein.
- Daraufhin zahlt die Landeskirche Mittel in Höhe von 50% der Kosten (max. 4.000€/Gebäude) an die Kirchengemeinde aus dem einprozentigen Vorwegabzug gemäß Klimaschutzgesetz aus. Bei den ausgezahlten Mitteln handelt es sich um Eigenmittel der Kirchengemeinden, die von der Landeskirche stellvertretend für die zweckbestimmte Verwendung Klimaschutz verwaltet werden.