10/09/2024 0 Kommentare
Reduzierung der Fördersätze zur Erstellung eines iSFPs - Antrag lohnt sich trotzdem!
Reduzierung der Fördersätze zur Erstellung eines iSFPs - Antrag lohnt sich trotzdem!
Reduzierung der Fördersätze zur Erstellung eines iSFPs - Antrag lohnt sich trotzdem!
# Aktuelles
Veröffentlicht von Miriam Krumm am Dienstag, 10. September 2024 13:04
© MK
Reduzierung der Fördersätze zur Erstellung eines iSFPs - Antrag lohnt sich trotzdem!
Zum 07. August wurde die Förderung des iSFP durch den Bund gekürzt.
Die Förderhöhe beträgt nun 50% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.
Allerdings ist die Beauftragung eines iSFP nach wie vor sehr sinnvoll und lohnt sich.
Die Föderung durch die Landeskirche bleibt davon unberührt. Es werden weiterhin 20% der Kosten (max. 2.000€) übernommen, sodass insgesamt 70% der Kosten für die Erstellung eines iSPFs durch Förderung abgedeckt sind.
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